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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Stand 01.03.200

§ 1 Vertragsverhältnis

a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Kraftfahrzeugen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

b) Die Tarifliste und die schriftliche Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

c) Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Pflichten Vermieter und Mieter

a) Der Vermieter hat für den vereinbarten Zeitraum ein verkehrssicheres und technisch gebrauchstaugliches Fahrzeug inkl. Chauffeur zur Verfügung zu stellen.

b) Grundsätzliche vertragliche Verpflichtungen bestehen bei Hochzeitsfahrten aus folgenden Leistungen, die im Vertrag festgelegt sind:

I. Fahrt zum Blumenhändler II. Abholen des Brautpaares III. Fahrt zur Kirche oder Standesamt IV. Fahrt zum Phototermin V. und zur Gaststätte.

Weitere Leistungen auf Anfrage, Preise nach Absprache.

c) Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Mieter wegen der Einmaligkeit des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Mieter erhält alle bisher geleisteten Zahlungen zurück. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

d) Fahrberechtigt sind ausschließlich die vom Vermieter eingesetzten Fahrer.

e) Der Chauffeur wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der Mietzeit verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht, Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, oder das Risiko besteht das Fahrzeug und Fahrgäste zu schaden kommen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

f) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

§ 3 Mietpreis

a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Tarifliste. Alle Preisangaben inkl. 19 % MwSt.

b) Die Berechnung der Mietzeit beginnt ab Fahrtbeginn vom Betriebssitz des Vermieters, sofern im Vertrag nicht anders geregelt ist.

c) Bei Pauschalvereinbarungen oder Sondertarifen gilt der vertraglich vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise der jeweils gültigen Tarifliste berechnet.

d) Alle Preise schließen Öl, Wartungskosten und Versicherung mit ein.

§ 4 Vertragsstornierungen

a) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Stornierungen dann, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang beim Vermieter an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der vom Vermieter schriftlich bestätigt wird.

b) Stornierungen durch den Mieter sind bis einschließlich 14 Tage vor der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € möglich.

c) Bei Stornierungen nach Ablauf der in b) bezeichneten Frist berechnet der Vermieter einen prozentual gestaffelten Anteil wie folgt:

- Stornierungen, die bis 2 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, werden mit 20 % der vertraglichen Mietvereinbarung berechnet.

- Stornierungen , die bis 1 Woche vor Mietbeginn erfolgen, werden mit 35 % der vertraglichen Mietvereinbarung berechnet.

- Stornierungen , die bis 3 Tage vor Mietbeginn erfolgen, werden mit 70 % der vertraglichen Mietvereinbarung berechnet.

d) Bei späterer Stornierung oder wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Mieter den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

e) Weitere Zusatzleistungen, die laut vertraglicher Vereinbarung bereits bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind, werden dem Kunden in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

§ 5 Rücktritt des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsverpflichtungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach § 6 bestimmte Anzahlung nicht leistet, weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

a) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung des Vermieters an.

b) Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese bis spätestens 14 Tage vor Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung zu zahlen.. Der Restbetrag ist spätestens am Ende der Mietzeit dem Fahrer in bar zu übergeben, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

c) Im Falle des Zahlungsverzuges wird dem Kunden Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet und für die 2. und jede weitere Mahnung 5,00 Euro Mahngebühr angerechnet.

§ 7 Haftungsbedingungen

a) Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden, d. h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

b) Darüber hinaus besteht eine Haftung nur, soweit der Schaden durch eine Krafthaftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung abdeckbar ist.

c) Der Mieter haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden, sowie ebenfalls für außergewöhnliche Verschmutzung oder Schäden, die durch unsachgemäßes Verhaltens seinerseits und der Fahrgäste innerhalb und außerhalb des Fahrzeuges entstehen. Der Vermieter kann noch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Mietvertrages Mängel und Schäden beanstanden.

§ 8 Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist in der gesetzlichen Rahmenhaftpflicht versichert. Eventuelle Schäden über diesen Rahmen hinausgehend können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters (Aalen). Für den Fall, dass ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Mieter Vollkaufmann ist, gilt als vereinbarter Gerichtsstand für Alle der Sitz des Vermieters (Aalen).

§ 10 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall geltend denjenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.



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