KRANKENFAHRTEN

Zu unseren Hauptaufgaben gehört das Befördern von Personen, die sitzend gefahren werden können und keine fachärztliche Betreuung benötigen.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf den Kundenservice.
Auf Wunsch begleiten wir Sie von der Wohnung bis in die Arztpraxis oder Klinik.
Bei ambulanten Operationen oder Behandlungen in weit entfernten Kliniken warten wir bei Bedarf auf Sie.
Wir führen die Krankenfahrten bundesweit durch z.B. zu Kuraufenthalten.
Selbstverständlich holt Ihr Fahrer Sie aus Ihrer Wohnung ab und bringt Sie und ihr Gepäck bis in Ihr Krankenzimmer. Es ist auch selbstverständlich, daß wir auf Ihre Begleitperson warten, bis Ihre Anmeldung und Unterbringung erfolgt ist.
· ambulante Arzttermine
· Krankenhausaufenthalt
· Ambulante Operation
· Kuraufenthalt
· Reha-Massnahmen
Sollten Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt bekommen haben, rechnen wir die Fahrtkosten mit allen Krankenkassen, Ersatzkassen und Berufsgenossenschaften direkt ab.
Privatversicherte entrichten unsere Fahrtkosten erst nach Erstattung durch Ihre Versicherung.
Anmerkung: Ob Sie die Voraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung erfüllen, klären Sie in Zweifelsfällen mit Ihrer Krankenkasse ab.
SERIENFAHRTEN
Viele Patienten müssen sich Strahlentherapien, Chemotherapien und anderen Serienbehandlungen unterziehen.
Oft liegen diese Kliniken, die diese Behandlungsmethoden durchführen, nicht am Wohnort. Gerade bei den Strahlentherapien oder der Dialyse kann meist eine ambulante Behandlung erfolgen. Der Patient darf und kann jedoch nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nützen. Aus diesem Grunde genehmigen die Krankenkassen die Fahrtkosten abzüglich des gesetzlich festgelegten Eigenanteils von derzeit 10 %, jedoch Minimum 5 Euro bzw. Maximum 10 Euro pro Fahrt bzw. für jeweils die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie. Liegt gar eine Fahrtkostenbefreiung der Krankenkasse vor, kostet Sie unser Einsatz nichts. Selbstverständlich warten unsere Mitarbeiter, bis die Behandlung erfolgte und nehmen Sie wieder nach Hause. Bei längerer Behandlungsdauer, zum Beispiel der Dialyse, holen wir Sie nach Ende der Behandlung wieder ab.
· Strahlentherapien
· Chemotherapien
· Dialyse
· Krankengymnastik
· Krankenmassage
Sollten Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt bekommen haben, rechnen wir die Fahrtkosten mit allen Krankenkassen, Ersatzkassen und Berufsgenossenschften direkt ab.
Privatverischerte entrichten unsere Fahrtkosten erst nach Erstattung durch Ihre Versicherung.
Anmerkung: Ob Sie die Voraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung erfüllen, klären Sie in Zweifelsfällen mit Ihrer Krankenkasse ab.






